Erdmännchen e.V.
Kinderbetreuung im Triotop
Wasseramselweg 7
50829 Köln
Sie haben Interesse an einem Platz bei uns? Melden Sie sich beim Portal der Stadt Köln „LittleBird“ an und wählen Sie dort unsere Einrichtung aus. Dann vereinbaren Sie bitte einen Termin mit unserer pädagogischen Leitung Frau Stefanie Keller unter der +49 (0) 221 8000 77 50.
Montag bis Freitag
09:00 Uhr - 15:00 Uhr
+49 (0) 221 8000 77 50
Montag bis Freitag
07:30 Uhr - 17:30 Uhr
Liebe Eltern,
wir wollen Euch auf dieser Seite Orientierung im Dschungel der Coronaregelungen geben. Zusätzlich findet Ihr hier auch immer unsere
aktuellen Coronaregeln für den Erdmännchenbau.
Für Rückfragen oder Ergänzungen schreibt uns gerne an vorstand@erdmaennchen-ev.de.
Gibt es eine Testpflicht in der Kindertagesbetreuung?
Nein.
Verpflichtende Testungen sind nach einem Infektionsfall in Angeboten der Kindertagesbetreuung nicht länger vorgesehen.
Auch das Angebot der freiwilligen Pooltestungen ist beendet.
Sollte es im Rahmen eines freiwilligen, privaten Tests zu einem positiven Ergebnis kommen, gelten die allgemeinen Regelungen (s. Für mein Kind liegt ein positiver PCR-Test oder Schnelltest aus einem Testzentrum vor).
Mein Kind zeigt Symptome.
Kranke Kinder gehören nicht in die Kita. Kinder mit Fieber oder Symptomen, die nach Einschätzung der Eltern und der auf eine akute, infektiöse und ansteckende Erkrankung hinweisen, sollen zum Schutz der Beschäftigten und der anderen Kinder in diesem Fall nicht betreut werden. Wir möchten euch explizit bitten, keine kranken Kinder in die Kita zu bringen!
Für mein Kind liegt ein positiver Selbsttest vor.
Nach aktueller Lage gilt: Führt bitte zeitnah einen Kontrolltest in Form eines PCR-Tests oder eines Schnelltests in einem Testzentrum durch. Bis zum Vorliegen des Ergebnisses des Kontrolltests sollte Euer Kind bestmöglich Kontakt zu anderen Personen vermeiden.
Für mein Kind liegt ein positiver PCR-Test oder Schnelltest aus einem Testzentrum vor.
Berechnung der Quarantäne:
Bei der Berechnung der Isolierungsdauer zählt der erste volle Tag als Tag 1, d.h. der Tag der Testung bzw. Symptombeginn
wird nicht mitgerechnet. Ab dem Folgetag wird gezählt, bis die Anzahl an Tagen der Isolierungsdauer erreicht ist (volle Tage). Sollte sich die 5-Tage Quarantäne-Vorschläge des RKI
durchsetzen, geben wir Euch natürlich Bescheid.
Beispiel: Die Symptome traten am 31. März auf und innerhalb von 48 Stunden wurde ein Schnelltest in einem Testzentrum durchgeführt, der positiv ausgefallen ist. Die Frist beginnt am 1. April und endet mit Ablauf des 10. April, d.h. am 11. April kann der eigene Haushalt wieder verlassen werden. Sofern in den zurückliegenden 48 Stunden keine Symptome vorlagen, kann am 7. April eine Freitestung durchgeführt werden. Bei einem negativen Ergebnis endet die Isolierung am 8. April.
Im Haushalt lebt eine mit Corona infizierte Person (positiver PCR-Test oder positiver Schnelltest aus einem Testzentrum).
Beispiel: Bei einem Elternteil traten Symptome am 31. März auf, und innerhalb von 48 Stunden wurde ein Schnelltest in einem Testzentrum durchgeführt, der positiv ausgefallen ist. Für das Kind beginnt die Frist am 1. April und endet mit Ablauf des 10. April, d.h. am 11. April kann der eigene Haushalt wieder verlassen werden. Sofern in den zurückliegenden 48 Stunden keine Symptome vorlagen, kann bereits am 5. April eine Freitestung für das Kind erfolgen, bei einem negativen Ergebnis endet die Quarantäne am 6. April.
Mein Kind hatte Kontakt zu einer Person, die sich mit Corona infiziert hatte (positiver PCR-Test oder positiver Schnelltest aus einem Testzentrum).
Eine Person in der Kindertagesbetreuung hat sich mit Corona infiziert (positiver PCR-Test oder positiver Schnelltest aus einem Testzentrum).
Welche Ausnahmen von der Quarantäne gibt es?
Folgende Personen sind aufgrund ihrer bisherigen Immunisierung von einer Quarantänepflicht, d.h. der Absonderung bei Infektionen eines Kontaktes, ausgenommen:
Diese Regelungen zu Quarantäneausnahmen gelten selbstverständlich auch für Kinder. Beachtet bitte, dass eine Infektion trotz Immunisierung nicht gänzlich ausgeschlossen werden kann.
Weitere Informationen:
Informationen des MAGS zu Quarantäneregelungen:
https://www.mags.nrw/coronavirus-quarantaene
Informationen des MAGS zu den rechtlichen Grundlagen:
https://www.mags.nrw/coronavirus-rechtlicheregelungen-nrw
COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung:
https://www.gesetze-im-internet.de/schausnahmv/BJNR612800021.html
Bringen der Kinder am morgen
Abholen der Kinder am Nachmittag
Wenn Ihr Euch gerne noch miteinander unterhalten möchtet, weicht bitte gerne auf die Flächen rund um die Kita aus – der Wassermannpark ist seit Corona zum Beispiel zu einem beliebten Nachmittagsziel geworden.
Maskenpflicht?
Wir freuen uns, wenn Ihr im Haus, trotz des Wegfalls der Maskenpflicht, eine Maske tragt.
Gruppenzusammenlegung in den Randzeiten
Zwischen 15.30 und 16.30Uhr legen sich die Gruppen einer Etage zusammen. Also gelb und blau sowie rot und orange.
Vor 8.00 und ab 16.30 Uhr legen sich alle anwesenden Kinder etagenübergreifend in der roten Gruppe zusammen.